§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Belau Online Marketing, Christian Belau (nachfolgend 'Auftragnehmer') und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

 

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Online-Marketing-Dienstleistungen, insbesondere:

  • Planung, Erstellung und Verwaltung von Social-Media-Werbekampagnen (Facebook, Instagram)
  • Beratung und Strategieentwicklung im Bereich Performance Marketing und Mitarbeitergewinnung
  • Erstellung von Werbetexten, Creatives und Content für digitale Kanäle
  • Analyse und Reporting zu laufenden Kampagnen

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. Vertrag. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu vergeben, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird.

 

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen aktiv zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:

  • Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Zugangsdaten (z. B. Facebook Business Manager, Ad Account) und Materialien (Fotos, Videos, Texte, Logos)
  • Benennung eines festen Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis
  • Zeitnahe Freigabe von Entwürfen, Creatives und Kampagnen (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen)
  • Mitteilung von Änderungen, die für die Leistungserbringung relevant sind

(2) Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Liefert der Auftraggeber notwendige Materialien oder Freigaben nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kampagnenstart entsprechend zu verschieben, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen. Die monatliche Vergütung bleibt unberührt.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er alle notwendigen Rechte an bereitgestellten Materialien besitzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

 

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei monatlichen Leistungspaketen ist die Vergütung jeweils zu Beginn des Leistungsmonats fällig.

(4) Werbebudgets (z. B. Facebook Ads-Budget) sind vom Auftraggeber direkt an die jeweilige Plattform zu zahlen und nicht im Honorar des Auftragnehmers enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung zu unterbrechen.

(6) Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben.

 

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestlaufzeit eines Vertrages beträgt 1 Monat, sofern im Angebot keine andere Laufzeit vereinbart wurde.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag monatlich, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Eine Verlängerung erfolgt jeweils flexibel um einen weiteren Monat.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist
  • der Auftraggeber trotz Abmahnung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt
  • einer der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist ausreichend).

 

§ 7 Erfolgshaftung und Leistungsgarantien

(1) Der Auftragnehmer schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen (Dienstvertrag), jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierte Anzahl an Bewerbungen, Leads oder Conversions.

(2) Der Erfolg von Werbekampagnen hängt von einer Vielzahl externer Faktoren ab (Marktlage, Wettbewerb, Algorithmen der Plattformen, Budgethöhe, Saisonalität), auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.

(3) Prognosen und Richtwerte in Angeboten oder Präsentationen sind unverbindliche Schätzwerte und keine zugesicherten Eigenschaften.

 

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten basieren, unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Nettovertragswertes des betroffenen Auftrags begrenzt.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsunterbrechungen oder Einschränkungen, die durch Drittanbieter (z. B. Facebook, Instagram, Google) oder höhere Gewalt verursacht werden.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Inhalte (Texte, Creatives, Konzepte, Strategien) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten für die vereinbarten Zwecke.

(3) Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

(4) Der Auftragnehmer behält das Recht, erstellte Arbeiten als Referenz (z. B. in Portfolio oder auf der Website) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

 

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung notwendige Tools und Plattformen Dritter zu nutzen, die dem jeweiligen Datenschutzrecht entsprechen.

 

§ 11 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und im Einklang mit der DSGVO.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.belauonlinemarketing.de.

 

§ 12 Stornierung und Aufwandsersatz

(1) Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag und widerruft oder ändert er diesen nach Beginn der Leistungserbringung, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Kosten und aufgewendeten Arbeitszeit.

(2) Bereits gebuchte externe Leistungen (z. B. Werbebudgets, Lizenzen, Drittanbieter-Tools), die im Auftrag des Auftraggebers veranlasst wurden, sind in voller Höhe zu erstatten.

(3) Terminabsagen oder -verschiebungen durch den Auftraggeber sind mindestens 48 Stunden im Voraus mitzuteilen. Bei kurzfristigeren Absagen behält sich der Auftragnehmer vor, den entgangenen Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.

 

§ 13 Plattform-Richtlinien und rechtliche Compliance

(1) Der Auftragnehmer erstellt Werbemittel und Kampagnen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Einhaltung der jeweils geltenden Werberichtlinien von Drittplattformen (insbesondere Meta/Facebook, Instagram, Google) kann jedoch nicht garantiert werden, da diese Richtlinien ohne Vorankündigung geändert werden können.

(2) Ablehnungen von Anzeigen oder Sperrungen von Werbekonten durch die jeweiligen Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründen keinen Anspruch auf Minderung der Vergütung oder Schadensersatz.

(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass alle bereitgestellten Inhalte, Angebote und Aussagen rechtlich zulässig sind (insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht). Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte.

(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

 

§ 14 Erfolgsprovision

(1) Bei erfolgreicher Einstellung eines Bewerbers, der nachweislich über eine vom Auftragnehmer erstellte und betriebene Werbekampagne generiert wurde, ist eine Erfolgsprovision in der im jeweiligen Angebot festgelegten Höhe fällig.

(2) Als „über die Kampagne generiert“ gilt jeder Bewerber, der sich über das vom Auftragnehmer erstellte Bewerbungsformular oder die zugehörige Landing Page eingetragen hat. Der Nachweis erfolgt durch den Eintrag im Kampagnensystem des Auftragnehmers.

(3) Die Erfolgsprovision ist fällig mit Aufnahme des Arbeitsverhältnisses des eingestellten Bewerbers und wird separat in Rechnung gestellt. Zahlungsziel: 7 Tage nach Rechnungsdatum.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über die erfolgreiche Einstellung eines Bewerbers zu informieren.

 

§ 15 Probezeit-Garantie

(1) Scheidet ein über die Kampagne eingestellter Mitarbeiter während seiner gesetzlichen Probezeit (maximal 6 Monate) aus dem Unternehmen des Auftraggebers aus, schaltet der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einmalig und kostenfrei eine neue Kampagne für dieselbe Stelle.

(2) Die erneute Kampagnenschaltung ist für den Auftraggeber kostenfrei hinsichtlich der Einrichtungsgebühr. Das laufende Werbebudget (Meta Ads) trägt der Auftraggeber in voller Höhe selbst, wie üblich direkt an Meta.

(3) Die Probezeit-Garantie gilt einmalig pro Stelle und Vertragsverhältnis. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Ausscheiden des Mitarbeiters informiert und das Ausscheiden auf eigene Kündigung des Mitarbeiters oder Kündigung durch den Auftraggeber aus betrieblichen Gründen zurückzuführen ist – nicht auf grobe Pflichtverletzung des Mitarbeiters.

(4) Bei erfolgreicher Besetzung der Stelle durch die Nachfolge-Kampagne fällt keine erneute Erfolgsprovision an. Die Wiederbesetzung ist für den Auftraggeber vollständig kostenfrei – mit Ausnahme des laufenden Werbebudgets gemäß Abs. 2.

 

§ 16 Vertragsende und Datenzugang

(1) Nach Beendigung des Vertrages stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Wunsch alle erstellten Werbemittel (Texte, Creatives, Bilder) als Datei zur Verfügung, sofern die ausstehenden Vergütungen vollständig beglichen sind.

(2) Der Zugriff des Auftragnehmers auf den Facebook Business Manager und zugehörige Werbekonten wird spätestens 14 Tage nach Vertragsende beendet. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Übergabe der Zugriffsrechte verantwortlich.

(3) Kampagnendaten und Auswertungen verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und werden auf Anfrage übergeben.

 

§ 17 Leistungserweiterung: Kundengewinnung

§ 17 Leistungserweiterung: Kundengewinnung

(1) Zusätzlich zur Mitarbeitergewinnung kann der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers auch Leistungen zur Kundengewinnung (Leadgenerierung) erbringen. Dies umfasst insbesondere die Planung, Erstellung und Verwaltung von Werbekampagnen auf Meta (Facebook, Instagram) sowie Google Ads zur Generierung von Kundenanfragen für den Auftraggeber.

(2) Die Einrichtungsgebühr für Kundengewinnungskampagnen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.

(3) Die laufende Vergütung (monatliche Pauschale, Erfolgsprovision oder eine Kombination) wird individuell zwischen den Parteien vereinbart und im jeweiligen Angebot schriftlich festgehalten. Diese AGB gelten ergänzend, soweit das individuelle Angebot keine abweichenden Regelungen enthält.

(4) Das Werbebudget (Meta Ads, Google Ads) trägt der Auftraggeber in jedem Fall direkt und gesondert – es ist nicht im Honorar des Auftragnehmers enthalten.

(5) Im Übrigen gelten für Kundengewinnungsleistungen dieselben Regelungen dieser AGB wie für Mitarbeitergewinnungsleistungen, insbesondere hinsichtlich Mitwirkungspflichten (§ 4), Haftung (§ 8), Laufzeit und Kündigung (§ 6) sowie Plattform-Richtlinien (§ 13).

 

§ 18 Kundengewinnung – Ergänzende Bestimmungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Generierung von Kundenanfragen (Leads). Die Qualität, Abschlussbereitschaft oder Kaufkraft der generierten Interessenten kann nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer schuldet die Durchführung der Kampagne nach bestem Wissen und Gewissen, nicht jedoch den wirtschaftlichen Erfolg in Form von Auftragsabschlüssen.

(2) Als Lead gilt ausschließlich eine Kontaktanfrage, die vollständig über das vom Auftragnehmer erstellte Formular oder die zugehörige Landing Page eingegangen ist und die im Angebot definierten Mindestangaben enthält (z. B. Name, Kontaktdaten, Leistungsinteresse). Unvollständige oder offensichtlich fehlerhafte Einträge zählen nicht als Lead.

(3) Gelangt ein Interessent sowohl über die Kampagne des Auftragnehmers als auch über andere Kanäle (z. B. organische Suche, Empfehlung) zum Auftraggeber, gilt der Lead als vom Auftragnehmer generiert, sofern der Erstkontakt nachweislich über das Kampagnenformular erfolgte. Maßgeblich ist der zeitlich erste Kontaktweg.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen zur Kundengewinnung nach eigenem Ermessen anzubieten. Ein Rechtsanspruch auf Erbringung dieser Zusatzleistung besteht nicht.

(5) Die im Rahmen der Kundengewinnungskampagne erhobenen personenbezogenen Daten der Interessenten (Leads) werden auf Systemen des Auftragnehmers oder beauftragter Drittanbieter verarbeitet. Der Auftraggeber ist für die weitere datenschutzkonforme Verarbeitung dieser Daten in seinem Unternehmen selbst verantwortlich. Soweit erforderlich, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenschutzverletzungen, die im Bereich des Auftraggebers entstehen.

 

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann ist – der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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